Gesetzliche Vorschriften zum Einsatz des Treppensteigers - Reha Europe

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Gesetzliche Vorschriften zum Einsatz des Treppensteigers

Betrifft: Treppensteiger TK 100 Ausführung TR 3 , wurde bis ca. Ende 1988 gebaut.

Zu Ihrer Information, möchten wir Ihnen mitteilen, daß für den oben genannten Treppensteiger folgende Ersatzteile nicht mehr lieferbar sind:

TKD-59 Fahrschalter
TKD-14 Schalter – Zwischenstück
TKA-33 Schalthebel (Walze)
TKA-37 Schalter – Zwischenstück
TKA-38 Bowdenzug auf/ab
TKA-63 Not-Aus Knopf
TKA-66 Bowdenzug Not-Aus

Aus diesen Gründen, und weil der Treppenkuli mit seiner Bowdenzugbedienung für auf/ab und
Not-Aus, nicht mehr den heutigen Vorschriften entspricht, empfehlen wir diese Geräte nicht weiter zu verwenden.



Betrifft: Wiedereinsatz von Altgeräten in Deutschland ohne CE-Zeichen

Der Wiedereinsatz von Altgeräten ohne CE Zeichen (ab 1995) ist laut Hersteller verboten. Es wurden etliche sicherheitsrelevante Vorkehrungen geschaffen, die an diesen Altgeräten nicht nachprüfbar sind. Es entfällt somit der Versicherungschutz



Betrifft: Einsatz des Medizinproduktes Treppensteiger Marke Sunwa – Inverkehrbringer M.Bartels Reha Im- & Export GmbH
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Friedrich-Ebert-Allee 22
22869 Schenefeld
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Europäische Verkaufsniederlassung für treppensteigende Geräte (sogenannte Treppenkuli, Treppensteiger, Treppenraupe, mobile Treppenhilfe etc.) des Herstellers Sunwa Ltd aus Japan.
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